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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Reisebedingungen
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch, online oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden. 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung erfolgt direkt bei Libos Fertig Touristik GmbH (im nachstehenden Text kurz LFT genannt). Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich an Sie direkt per Post. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen). 2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25% von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 31 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n. F. insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen). Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreise bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 3. Leistungen, Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer Bestätigung von LFT. 4. Linienflugleistungen Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass - soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind - LFT nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften. 5. Preiserhöhungen Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet. 6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LFT. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat LFT Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren. Es bleibt den Reisenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.1 Vermittlung von Linienflügen zu Sondertarifen Ab Ticketausstellung gilt generell eine Stornogebühr bzw.Umbuchungsgebühr von 90% pro Ticket. Für noch nicht ausgestellte Linienflugscheine zu Sondertarifen gilt folgendes: bis 31 Tage vor Reiseantritt EUR 100.- p.P.,danach EUR 350.- p.P. 6.2 Vermittlung von Charterflügen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Charterfluggesellschaften, auf die vor Buchung hingewiesen wurde. Wir berechnen zusätzlich bei Umbuchungen bzw. Stornierungen von Charterflügen eine Servicegebühr von EUR 50,- pro Person.Danach oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises. Diese Regelung zu Punkt 6.1 und Punkt 6.2 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 50,- pro Flugschein zu verlangen. 6.3 Vermittlung von Reisen bzw. Leistungen anderer Veranstalter und Beförderer Es gelten ausschließlich die Reise- bzw. Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter und Beförderer. Für Umbuchungen erlauben wir uns zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- p.P., bei Reiserücktritt oder Stornierung Euro 100,- p.P. zu berechnen. 6.4 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Pauschalreisen ab/bis Deutschland einschließlich verbundener Leistungen Kosten pro Person:
6.5 Ausnahmen Gruppenreisen Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 90%. 6.6 Rücktritt von Libos Fertig Touristik GmbH LFT kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die von LFT nicht zu vertreten sind, wie z. B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, kurzfristig angeordneter Impfzwang etc.). 6.7 Umbuchungen Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln. 7. Ersatzperson Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstellen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet. 8. Abtretungsverbot Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte auch an Ehegatten ist ausgeschlossen. 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist LFT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 31 Tage vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht. 10. Haftung LFT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Eine Haftung von LFT ist ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, LFT aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Reiseteilnehmer eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn
11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass , Visa und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LFT die Verzögerung zu vertreten hätte. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbstverantwortlich. Alle Nachteile. insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen. wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation durch LFT bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren: ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. 13. Flugzeiten Soweit LFT Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens 2 Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet LFT nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von LFT zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. 14. Anschlussflüge Sollten Sie selbst noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichenzeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarifzu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind. 15 Reisedokumente Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. 16. Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. 17. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von Libos Fertig Touristik GmbH ist Miltenberg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von LFT keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für LFT um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Miltenberg vereinbart.
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